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Hotel & Tipps01. März 2026 ·  4 Min. Lesezeit

City Tax Karlsruhe: Was Hotelgäste jetzt wissen müssen

Karlsruhe erhebt eine Übernachtungssteuer. Was das für Hotelgäste bedeutet, wer befreit ist und wie die Abrechnung beim Aviva Hotel funktioniert — alle Infos kompakt.

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Was ist die City Tax in Karlsruhe?

Viele Städte in Deutschland erheben eine sogenannte Beherbergungssteuer – auch als „City Tax" oder „Kulturförderabgabe" bekannt. Diese Steuer gilt für Übernachtungen in Hotels und anderen Beherbergungsbetrieben.

In Karlsruhe wird die City Tax zusätzlich zum Zimmerpreis berechnet und dient der Finanzierung von Kultur- und Tourismusangeboten der Stadt.

Wie hoch ist die City Tax?

Die Höhe der City Tax richtet sich nach dem Zimmerpreis und ist gestaffelt. Für aktuelle Sätze empfehlen wir, direkt bei der Stadt Karlsruhe nachzufragen oder uns zu kontaktieren — wir informieren Sie gerne.

Wer ist von der City Tax befreit?

Nicht alle Gäste müssen die City Tax zahlen. Befreit sind in der Regel:

  • Beruflich bedingte Übernachtungen mit entsprechendem Nachweis des Arbeitgebers
  • Kinder bis zu einem bestimmten Alter (abhängig von der Gemeindesatzung)
  • Langzeitmieter ab einem Monat Aufenthalt in bestimmten Fällen

💼 Tipp für Geschäftsreisende: Bringen Sie eine Bestätigung Ihres Arbeitgebers mit. Wir kümmern uns dann unkompliziert um die Befreiungsabwicklung beim Check-in.

City Tax im Aviva Hotel — so läuft es ab

Im Aviva Hotel wird die City Tax transparent im Preis ausgewiesen. Sie sehen den Betrag klar aufgeführt bei der Buchung und auf Ihrer Rechnung. Für Langzeitmieter und Berufspendler mit Arbeitgebernachweis klären wir die Befreiung direkt beim Check-in — kein Aufwand für Sie.

Häufige Fragen zur City Tax

Gilt die City Tax bei Direktbuchung?
Ja, die City Tax gilt unabhängig davon, wo Sie buchen — direkt beim Hotel, über Booking.com oder andere Plattformen. Bei Direktbuchung hat das Aviva Hotel jedoch mehr Spielraum bei der Abwicklung.

Wird die City Tax automatisch abgerechnet?
Ja, sie ist Teil Ihrer Hotelrechnung. Bei beruflichen Aufenthalten können Sie die Befreiung beim Check-in beantragen.

⚠️ Hinweis zur Aktualität: Steuerliche Regelungen können sich ändern. Für verbindliche Informationen wenden Sie sich an uns oder die Stadt Karlsruhe. Dieser Artikel dient der allgemeinen Orientierung.

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Veronika Brunnecker

AVIVA Hotel by APOLONIA

Veronika Brunnecker

Hoteldirektion

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